AGB
Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Allen von uns angenommenen Aufträge und Zusammenarbeiten liegen die nachstehenden
Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen
Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt.
§ 1 Geltungsbereich der AGB
(1) Alle Leistungen der NF AGENCY (nachfolgend „Agentur“ genannt) erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser AGBs.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die
Agentur ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
(3) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige
Fassung unserer AGB.
§ 2 Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur erbringt für Unternehmer individuelle Dienstleistungen im Bereich des Corporate
Branding, Beratung und Strategie-Entwicklung im Bereich Corporate Identity und der digitalen
Präsenz des Unternehmens auf Online-Kanälen, sowie deren anschließende Umsetzung durch
Film, Fotografie und Marketingmaterial sowohl in digitalen Formaten als auch in Print.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß
auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und
verhindert damit die Leistungserbringung durch die Agentur, bleibt der Vergütungsanspruch
der Agentur unberührt.
(3) In Bezug auf die von der Agentur zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden
steht der Agentur in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315
BGB zu.
(4) Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.
(5) Drittanbieter sind jederzeit berechtigt, von der Agentur für den Kunden geschaltete
Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen auszusetzen / zu sperren. Die Agentur ist für
ein solches Vorgehen von Drittanbietern gegenüber dem Kunden nicht verantwortlich.
(6) Sofern für die Schaltung von Werbekampagnen durch die Agentur Kosten gegenüber dem
Drittanbieter anfallen, werden diese ausschließlich vom Kunden getragen. Eine Inkludierung in
die Vergütung von der Agentur gilt im Zweifel als nicht vereinbart.
(7) Jegliche Übernahme von Leistungsergebnissen von der Agentur durch den Kunden (z.B.
Texte. Fotos, Videos, Gliederungen, Anleitungen) ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich
verfolgt werden.
(8) Änderungs- oder Korrekturvorschläge (sog. Change Requests) im Bezug unserer digitalen Produkte seitens des Kunden sind nur im ersten Durchlauf zulässig und nachträglich von uns nicht mehr zu beachten. Dabei bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Agentur und dem Kunden kann fernmündlich oder in
Schrift- und Textform erfolgen.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Dienstleistungen der Agentur unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht.
(2) Die Agentur kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine
Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen
zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Agentur ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei mal binnen einer
angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende
Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung
stehen einer Abnahme nicht entgegen.
§ 5 Preise und Vergütung
Prinzipiell gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste der Agentur. Abweichend davon können individuell Preise vereinbart werden. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich
Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von der Agentur in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.
§ 6 Kündigung und Laufzeit von Verträgen
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Vertragsparteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug und außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung der Agentur beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag
bei der Agentur eingegangen ist und vereinbarungsgemäß für die Dienstleistungen
notwendigen Daten bei der Agentur vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen
Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Agentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Falle einer monatlichen Zahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen
gegenüber der Agentur in Verzug, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu
kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Agentur wird die gesamte Vergütung, die bis
zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
§ 8 Erfüllung
(1) Die Agentur wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen
Sorgfalt durchführen. Die Agentur ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu
bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die Agentur bis auf anderslautende und explizit schriftliche
Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes
schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird die Agentur innerhalb einer angemessenen Frist
Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist die Agentur daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur davon unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Agentur erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der Agentur für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente,
Auswertungen, Videos, Fotos, Designtemplates, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes
Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe,
(elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger
Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Die Agentur behält sich für alle digitalen Produkte einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vor. Dies bedeutet der Kunde ist erst mit vollständiger Bezahlung des zur Verfügung gestellten Materials nutzungsberechtigt.
§ 10 Haftung
Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Kunden gegenüber allen
vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar. Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangel besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn die Agentur hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.
Die Agentur haftet nicht für im Namen des Auftraggebers veröffentlichte oder diesem zur
Verfügung gestellte Inhalte. Die Agentur ist ausdrücklich nicht zur rechtlichen Prüfung dieser
Inhalte verpflichtet.
§ 11 Verschwiegenheit
Die Agentur und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des
Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch
hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungspflichten besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
§ 12 Widerrufsrecht
In Bezug auf mit der Agentur geschlossene Verträge gegenüber Unternehmern besteht kein
Widerrufsrecht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im
Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich
(Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung der Agentur maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur (derzeit Mönchengladbach). Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand in Bezug auf vertragliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Agentur ist Mönchengladbach.